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Über das Blended Learning Propädeutikum

Nach dem Österr. Psychotherapiegesetz ist das Psychotherapeutische Propädeutikum eine formale Voraussetzung für die Absolvierung eines so genannten „Psychotherapeutischen Fachspezifikums“ (methodenspezifische Ausbildung in einer bestimmten Psychotherapierichtung wie z. B. Psychoanalyse, Personzentrierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie etc.). Weiters bietet es vielfältige Möglichkeiten und Anregungen zur Weiterbildung im psychosozialen Bereich.
Der Ausbildungszeitraum der Propädeutika beträgt in der Regel mindestens 2 Jahre.

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Icon: Person arbeitet auf Laptop

e-learning

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Icon Präsenzseminare

Präsenzseminare

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Icon Peergroup

Peergruppen

= Blended Learning

Der theoretische Teil des Psychotherapeutischen Propädeutikums wird über Blended Learning vermittelt.

Blended Learning

Blended Learning bedeutet eine Kombination aus E-Learning, Präsenzseminaren und Peergruppen. Bei der Informationsvermittlung wird Wert gelegt auf eine abgestimmte und ausgewogene Mischung aus eigenständigem Wissenserwerb über die Lernplattform im Internet und interaktivem Lernen in den Präsenzseminaren.

Computer und Internet

Da die Erarbeitung des Lernstoffes mittels E-learning über die Online Plattform erfolgt, können Sie nur dann das Propädeutikum absolvieren, wenn Sie eine entsprechende EDV-Ausrüstung und einen Internetzugang haben. Grundkenntnisse im Umgang mit einem Computer und Textverarbeitungsprogrammen sind Voraussetzung. Technische Betreuung kann durch die Lehrgangsleitung nicht geleistet werden.

Das Konzept des Blended Learning bietet sehr flexible Lernbedingungen, was vor allem
für Berufstätige von Vorteil ist.

Eingangsvoraussetzungen

Um das psychotherapeutische Propädeutikum als ordentliche Studierende im Sinne des österreichischen Psychotherapiegesetzes absolvieren zu können, müssen Sie

  • mindestens 18. Jahre alt sein

Und zumindest eines der folgenden Merkmale muss auf Sie zutreffen:

  • Sie haben die Matura an einer österreichischen Höheren Schule abgelegt
  • Sie haben eine Studieneingangsprüfung (Studienberechtigungsprüfung) oder eine Berufsreifeprüfung abgelegt
  • Sie haben einen der Matura oder dem Abitur gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben, der in Österreich nostrifiziert wurde
  • Sie haben das Diplom des Krankenpflegefachdienstes erworben
  • Sie haben das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes erworben
  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung an der SOZAK absolviert, auch wenn Sie an Stelle der Matura den Vorbereitungslehrgang der Akademie für Sozialarbeit an der SOZAK absolviert haben.
  • Sie haben eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Bescheid erhalten

Grundsätzlich steht unser Lehrgang allen Personen - die diese Eingangsvoraussetzungen erfüllen - offen, auch jenen, die keine psychotherapeutische Berufsausübung anstreben. Unsere Ausbildung bietet allen Interessierten die Möglichkeit der Weiterbildung und vielfältige Anregungen für eine persönliche Weiterentwicklung.

Anmeldung

Sie können sich über das e-Learning Login anmelden, indem Sie ein Benutzerkonto erstellen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Benutzernamen unbedingt im Format „Nachname Vorname“ (mit einem Leerzeichen dazwischen) eingeben. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Diese Informationen sind für die weitere Verwaltung und Abwicklung, wie die Ausstellung von Zertifikaten, erforderlich. Laden Sie unbedingt unter „Stammdaten“ Ihre Diplome, Zeugnisse und den Lebenslauf in deutscher Sprache als Anhänge hoch. 

Nach Überprüfung Ihrer Daten werden Sie für die Nutzung unserer Plattform freigeschalten. Bitte beachten Sie, dass wir Personen mit einem unvollständigen Benutzerkonto nicht freischalten können.

Die Anmeldegebühr beträgt € 280,-.

e-Learning Login

Anrechnung

Das Curriculum sieht eine Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten nach § 12 Psychotherapiegesetz vor, die im Rahmen bestimmter Studien bzw. bestimmter Berufsausbildungen erworben wurden. Studien- und Ausbildungselemente können angerechnet werden, wenn Sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

Aus folgenden Studien bzw. Ausbildungen kann eine Anrechnung erfolgen:

  • Pädagogik
  • Psychologie
  • Erzieherausbildung
  • Kindergartenpädagogik
  • Sonderkindergartenpädagogik
  • Krankenpflegefachdienst, BGBl.Nr. 449/1990
  • Psychiatrische Krankenpflege, BGBl.Nr. 73/1974
  • Medizin
  • Akademien für Sozialarbeit, BGBl.Nr. 456/1987
  • Akademien für Sozialarbeit, BGBl.Nr. 168/1976
  • Lehrgang für Musiktherapie
  • Kurzstudium Musiktherapie
  • Ehe- und Familienberatung
  • Ergotherapie, BGBl.Nr. 678/1993
  • Ergotherapie, BGBl.Nr. 560/1974
  • Physiotherapie, BGBl.Nr. 678/1993
  • Physiotherapie, BGBl.Nr. 560/1974
  • Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen
  • Fachhochschul-Studiengänge Sozialarbeit/Soziale Arbeit

Eine Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten kann nur für ordentliche Studierende erfolgen. Ein verbindlicher Bescheid über eine Anrechnung wird von uns erst nach Vorlage entsprechender Unterlagen und Zeugnisse ausgestellt.
Eine Anrechnung vor dem Einstieg ins Propädeutikum ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Anrechnungen nicht auf Propädeutika anderer Anbieter übertragbar sind.

Ausbildungsinhalte, die länger als 5 Jahre zurückliegen, können nicht mehr angerechnet werden, außer es können im Lebenslauf einschlägige Tätigkeiten nachgewiesen werden.
Selbsterfahrung kann ausnahmslos nur dann angerechnet werden, wenn sie nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Anfragen richten Sie bitte an info@vpl-weiterbildung.at.